Ausbildungsvertrag
Lyon Bleu International ist eine behördlich zugelassene Ausbildungseinrichtung. Alle Ausbildungsaktivitäten an Lyon Bleu dienen der Sprachaneignung und -verbesserung und richten sich an Personen, die ihre Kenntnisse der französischen Sprache zu erhalten oder zu verbessern wünschen.
Jegliche Anmeldung bei Lyon Bleu International muss durch Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erfolgen, die als Kenntnisnahme des Ausbildungsvertrags gilt.
Paragraph 1: Ziel:
Siehe den auf dem Anmeldungsformular ausgewählten Kurs.
Paragraph 2: Art der Ausbildung
Die Ausbildung ist Teil der durch den Artikel 900-2 des Arbeitsrechts vorgesehenen Kategorien. Ziel: Aneignung oder Verbesserung der Kenntnisse der französischen Sprache. Am Ende der Ausbildung wird ein Zertifikat ausgestellt, das Auskunft über das erworbene Niveau und die im Kurs geleistete Arbeit gibt.
Dauer: auf dem Anmeldungsformular.
Programm: wird zweimal pro Monat in den Räumen von Lyon Bleu International ausgehängt.
Paragraph 3 : Notwendige Vorkenntnisse
Die Französischkurse sind für jedes Niveau offen (auch Anfänger ohne Vorkenntnisse). Das Niveau des Teilnehmers muss auf dem Anmeldungsformular angegeben werden und wird durch die Schule vor Kursbeginn durch einen obligaten schriftlichen Test und einen mündlichen Test am ersten Kurstag überprüft.
Paragraph 4: Abhaltung der Ausbildung
Datum der Ausbildung : siehe Anmeldeformular
Anzahl der Teilnehmer : entsprechen der Geschäftsbedingungen je nach gewähltem Kurs
Pädagogische Mittel : Aktivitäten und Lehrmaterial für den Unterricht der französischen Sprache als Fremdsprache.
Überprüfung der Lernerfolge : Benotung der geleisteten Arbeit und Zertifikat am Kursende
Der Unterricht erfolgt durch ein qualifiziertes und für das unterrichtete Fach speziell ausgebildete Personal.
Paragraph 5 : Widerrufungsfrist
Ab dem Datum, an dem das Anmeldungsformular und der vorliegende Ausbildungsvertrag unterschrieben werden, hat der Teilnehmer maximal 10 Tage Zeit, die Kurs durch einen (vorzugsweise eingeschriebenen) Brief zu stornieren. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keinerlei Stornogebühr verrechnet.
Paragraph 6 : Finanzielle Bestimmungen
Preis der Ausbildung : siehe Anmeldeformular
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich :
30% der vollen Kurskosten als Anzahlung zu leisten (nach der Stornofrist, siehe Paragraph 5) und den Restbetrag am ersten Kurstag zu bezahlen.
Paragraph 7 : Abbruch oder Stornierung
Zur Geschäftsordnung
Paragraph 8 :
Im Falle eines Rechtsstreits, der nicht einvernehmlich geregelt werden kann, ist einzig das Gericht von Lyon zuständig.











